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  • Alltagsbild der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Beelitz
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Waldbrandgefahrenstufe

Bedeutung

Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand von Witterung und Vegetation den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab.

Einschränkungen und Verbote bei den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen

Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine direkten Einschränkungen oder Verbote für Waldbesucher. Waldbrandgefahrenstufen stellen die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar und sollen die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren.

Rauchen und Anzünden von Feuer

Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten im Wald und in einem Abstand von weniger als 50m vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe (§ 23 (1) LWaldG). Außerdem besteht in Brandenburg ein generelles Verbot zum Betrieb von Fluglaternen.

Kraftfahrzeuge

Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd (§ 16 LWaldG). Parken ist im Wald nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Zum Schutz kann die untere Forstbehörde diese Parkplätze bei hoher Waldbrandgefahr sperren. Es ist darauf zu achten, dass Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Zufahrtswege zum Wald müssen immer freigehalten werden.